Corona: Was mache ich mit meinem Hund? - Wanderportal Allgäu

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Corona: Was mache ich mit meinem Hund?

Das Allgäu galt lange Zeit als beliebtestes Urlaubsgebiet.
Doch durch die scharfen Maßnahmen in Bayern sehen sich viele Betriebe vor der Pleite. Die Gäste bleiben aus. Durch den Irrsinn der behördlichen Maßnahmen, steht ein ganzes Bundesland vor dem Abgrund. Nicht nur die Bürger sind beunruhigt, da sie ihre Bürgerrechte verloren haben, sondern stellen sich auch Fragen, die häufig nicht oder nur nebenbei beantwortet werden. Das Allgäu zieht sich vor allem durch Bayern. Es ist der Kern.

Dabei kommt immer wieder auch die Frage auf: Was mache ich mit meinem Hund im Allgäu? Seit Ende März herrscht der Katastrophenfall in Bayern und somit auch im Allgäu. Damit verbunden bestehen umfangreiche Ausgangsbeschränkungen, die dafür sorgen sollen, dass die Bürger zu Hause bleiben. Aber was ist mit unseren Hunden, diese müssen natürlich mehrmals täglich auch an die frische Luft. Was dabei zu beachten ist und wie das funktioniert, erklären wir nachfolgend.

Darf ich mit meinem Hund ins Allgäu?
Ja und Nein. Wer nun längere Anfahrten ins Allgäu plant, fällt unter das Verbot. Die Ausgangsbeschränkung ist keine Ausgangssperre. Die Bürger dürfen also in einem beschränktem Umfang nach Draußen. Darunter fallen auch Spaziergänge, die auch ruhig länger ausfallen dürfen, aber immer mit Bedacht erfolgen müssen. Der Hund darf dabei mit raus. Generell ist es sicherlich ratsam, seinen Pass mitzunehmen, falls einmal Kontrollen durch die Behörden erfolgen. Die Spaziergänge mit dem Hund sollen aber in der Wohnumgebung erfolgen. Nicht erlaubt ist eine längere Fahrt in den Wald oder in die nächste Stadt. Dafür müsste ein wichtiger Grund vorliegen. Deshalb sollten Sie das Gassi-Gehen rein auf die Wohnumgebung beschränken. Es ist also weiterhin erlaubt, Zeit mit ihrem Hund draußen verbringen zu können. Sie brauchen diesbezüglich (noch) keine Angst zu haben.
Selbstverständlich ist auch die Bewegung im Allgäu erlaubt. Es gilt hierbei aber zu beachten, dass einige Wanderwege aus Sicherheitsgründen bereits gesperrt sind. Das liegt vor allem an den vollkommen überlasteten Rettungsdiensten.

Ich stehe unter Quarantäne
Die Quarantäne Pflicht wird derzeit sehr großzügig von den Behörden ausgelegt. Wer davon betroffen ist, darf mit seinem Hund nicht mehr spazieren gehen und das Haus verlassen. Nun wird es besonders schwer, denn die Kleinen halten sich nicht an die behördlichen Auflagen.
In diesen Fällen bestehen folgende Alternativen. Der Hund kann zu einem Bekannten oder einer anderen Person übergeben werden. Dabei sind aber entsprechende Hygieneregeln zu beachten. Alternativ kann aber auch ein Hundesitter gerufen werden, der regelmäßig mit dem Hund nach draußen geht. Umstritten ist folgende Version. Sie öffnen die Tür und der Hund kann an langer Leine nach draußen (zum Beispiel in den Garten). Das ist eine Grauzone. Wichtig hierbei: Sie dürfen auf keinen Fall aus der Tür treten, auch nicht die Hand rausreichen.
Eine weitere Alternative, falls Sie im Allgäu unter Quarantäne stehen, ist das Tierheim. Diese nehmen den Hund in letzter Konsequenz auf. Bitte beachten Sie jedoch, dass die meisten Heime komplett überfüllt sind und die Tiere dort mittlerweile leiden. In Italien gab es vor kurzem das Video, wo ein Hund vom 2. Stock an der Leine aus dem Fenster herunter gereicht und so wieder hoch gezogen wurde. Das funktioniert allerdings nur bei kleinen Hunden, ansonsten ist die Verletzungsgefahr groß.


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